Bonusheft

Bonusheft

Regelmäßige und gründliche Pflege Ihrer Zähne zahlt sich aus

Bonusheft

Versicherte erhalten bei der Versorgung mit Zahnersatz einschließlich
Zahnkronen und Suprakonstruktionen von ihrer Krankenkasse zusätzlich
zum Festzuschuss einen Bonus, wenn sie

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprophylaxe-
    Untersuchungen in jedem Kalenderjahr in Anspruch genommen haben.
  • sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens einmal in jedem
    Kalenderjahr haben zahnärztlich untersuchen lassen.

Außerdem muss der Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.

Der Festzuschuss erhöht sich um 20 % wenn die gesetzlich vorgesehenen
Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren
nachgewiesen werden. Der Festzuschuss erhöht sich um weitere 10%,
wenn der Nachweis für die letzten zehn Jahre erbracht wird.

Wenn Sie Interesse an einem Bonusheft haben, sprechen Sie unsere
Mitarbeiter an der Rezeption an.