Bonusheft
Versicherte erhalten bei der Versorgung mit Zahnersatz einschließlich
Zahnkronen und Suprakonstruktionen von ihrer Krankenkasse zusätzlich
zum Festzuschuss einen Bonus, wenn sie
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprophylaxe-
Untersuchungen in jedem Kalenderjahr in Anspruch genommen haben. - sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens einmal in jedem
Kalenderjahr haben zahnärztlich untersuchen lassen.
Außerdem muss der Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.
Der Festzuschuss erhöht sich um 20 % wenn die gesetzlich vorgesehenen
Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren
nachgewiesen werden. Der Festzuschuss erhöht sich um weitere 10%,
wenn der Nachweis für die letzten zehn Jahre erbracht wird.
Wenn Sie Interesse an einem Bonusheft haben, sprechen Sie unsere
Mitarbeiter an der Rezeption an.